Pausenhofregelung


1. Die Grundstücksgrenzen müssen eingehalten werden.
2. Das Turnen auf den Grenzzäunen sowie Fahrradständern ist nicht erlaubt.
3. Schaukel- und Wippennutzung ist durch einen Plan festgelegt, der im Eingangs-bereich hängt, um so Verletzungen zu vermeiden.
4. Fußballregelung:
- Die Kinder der 1. und 2. Klassen spielen ausschließlich auf dem Schulhof und die Kinder der 3. und 4. Klassen ausschließlich auf dem Sportplatz Fußball.

-  Je nach Witterung entscheiden die Lehrkräfte darüber, ob die Plätze bespielt werden dürfen.
- Die Schiedsrichterfunktion für Jahrgang 3 und 4 wird jeweils einer Klasse an einem bestimmten Wochentag übertragen. Klassenintern soll entschieden werden, welches Kind diese Rolle für einen Tag übernehmen soll.
- Die Schiedsrichtermeinung zählt und muss von allen akzeptiert werden. Eine rote Karte bedeutet Fußballverbot für die jeweilige Woche.
- Die bestehenden Fußballregeln werden selbstständig untereinander bespro-chen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist kein Fußballspiel möglich.
- Das Fußballspiel darf in der ersten und zweiten großen Pause stattfinden. Vor Unterrichtsbeginn ist es verboten.
- Der Ball darf nicht auf das Dach geschossen werden. Wenn dieses passiert, ist der Ball leider weg.
5. Spielgeräteausleihe:
- Spielgeräte können in den großen Pausen ausgeliehen werden. Als Pfand muss der ausgegebene Button hinterlegt werden. Bei Verlust kann dieser kos-tenpflichtig ersetzt werden.
- Verantwortlich ist der 4. Jahrgang. Im Wechsel betreuen die Kinder der Klasse 4 die Ausleihe.