Hygienemaßnahmen der Grundschule am Speckenbach in Zeiten der Corona-Pandemie


Hygienemaßnahmen der Grundschule am Speckenbach

 

in Zeiten der Corona-Pandemie

 

(gültig ab 27.8.2020)

basiert auf dem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 11.8.2020

 
   

Allgemeines

In allen Klassen werden die Hygiene- und Abstandsregeln mit den Kindern noch einmal ausgiebig besprochen. In den Klassenräumen hängen zusätzlich Plakate zum richtigen Händewaschen, zu den Hygieneregeln sowie zur Husten- und Niesetikette.

 

Das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern wird zugunsten des Jahrgangsprinzips aufgehoben. Dennoch gilt der Grundsatz: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.

 

1.    Schulbesuch bei Erkrankung

 -         Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

 o   Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Allergie)

 o   Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne Auflagen wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

 o   Bei schwerer Symptomatik, z.B mit Fieber ab 38,5°, akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dieser entscheidet auch, welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

 1.1.  Ausschluss vom Schulbesuch oder von einer Tätigkeit in der Schule und Wiederzulassung

 ·         In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

 o   Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.

 o   Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

 ·         Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19 Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

 2.    Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

 · Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder abgeholt. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt.

 ·         In diesem Fall ist eine ärztliche Abklärung notwendig.

 

3.    Zutrittsbeschränkungen

 ·         Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichten oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen.

 ·         Die Kontaktdaten dieser Personen sind zu dokumentieren.

 ·         Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen (Abholen eines Kindes bei Krankheit) zu beschränken.

 

4.    Information und Unterweisung zu Infektionsschutzmaßnahmen

 ·         Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal und andere Mitwirkende, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigen in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person zu unterrichten bzw. zu unterweisen.

 

5.    Persönliche Hygiene

 Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sollen die folgenden Maßnahmen eingehalten werden, die auch allgemein empfohlen werden.

 

5.1.  Wichtigste Maßnahmen

 Abstandsgebot

 Außerhalb des Jahrganges ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausnahmen im Ganztag sind speziell geregelt.

 Mund-Nasen-Bedeckung

 Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist selbst mitzubringen und wird nicht gestellt. Die Benutzung von Schals, Halstüchern oder stabilen Baumwollmasken ist für unsere Schülerinnen und Schüler verboten, da grundsätzlich eine Verletzungs- oder Strangulationsgefahr besteht.

 Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen eines anderen Jahrgangs nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Sanitärbereich sowie der Weg auf das Pausengelände.

 Die Verwendung von Visieren stellt keine gleichwertige Alternative zu MNB dar.

 Gründliches Händewaschen

 Das Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden ist auch mit kaltem Wasser ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife

 Das Desinfizieren der Hände ist nur sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder es zu Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem gekommen ist.

 Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule dürfen Desinfektionsmittel nur unter Beaufsichtigung verwenden.

 Kontaktbeschränkungen

 Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es soll keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt geben. Berührungen sollen vermieden werden (keine Umarmungen, kein Händeschütteln)

 Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken möglichst minimieren.

 Husten- und Niesetikette

 Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

 Nicht in das Gesicht fassen

 Man sollte insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

 Persönliche Gegenstände nicht teilen

 Trinkbecher, mitgebrachtes Essen (Frühstück), persönliche Arbeitsmaterialien und Stifte dürfen nicht geteilt werden.

 Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- und Unterrichtsmaterialien können jedoch grundsätzlich von der Lehrkraft entgegengenommen werden.

 6.    Dokumentation und Nachverfolgung

 Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist vor allem Folgenden zu beachten:

 ·         Dokumentation der Zusammensetzung des Jahrganges

 ·         Dokumentation der Abweichungen vom Jahrgangs-Prinzip, z.B. Ganztags- und Betreuungsangeboten.

 ·         Dokumentation der Anwesenheit

 ·         Dokumentation der Sitzordnung

 7.    Lüftung

 Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.

 8.    Pausen

 Der Aufenthalt während der Pausenzeiten sollte, soweit die Witterung es zulässt, vorranging außerhalb des Schulgebäudes erfolgen.

 Der Pausenhof ist in 4 Bereiche für unsere 4 Jahrgänge eingeteilt, so dass die Schülerinnen und Schüler innerhalb ihres Bereiches die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen können. Für den Weg in und aus diesen Bereichen ist die Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.

 Wir behalten uns eine Änderung dieser Regelung vor, wenn sich die Infektionszahlen in der Samtgemeinde negativ verändern.

     

 9.    Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen und an Handwaschplätzen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher. Am Eingang der WC-Anlagen wird deutlich darauf hingewiesen, wie viele Personen sich in diesem Bereich aufhalten dürfen.

 

10.  Ganztagsbetrieb

Während des Ganztagsangebotes dürfen 2 Jahrgänge zusammengefasst werden. Auch hier gilt die Dokumentationspflicht.

 

11.  Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen

Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen haben wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen.

Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.

 

12.  Meldepflicht

Weiterhin gilt nach wie vor: Das Auftreten einer Infektion mit dem Corona-Virus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen.

 


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Maßnahmen zur Hygiene GS am Speckenbach
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